Ich lese doch heute in der Stuttgarter Zeitung einen Artikel in Sachen "Anti-Anti-Hakenkreuz"!
Ich stehe wohl nicht wirklich im Verdacht, Sympathisant der SPD oder der Grünen zu sein ;-),
aber in dieser Sache stimme ich ihnen uneingeschänkt zu:
Fakt ist, daß ein Händler, welcher durchgestrichene Hakenkreuze als Anti-Nazi-Demonstration gewerblich vertreibt, dieses nach dem Urteil des Stuttgarter Landgerichts nicht weiter tun darf, weil er "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet habe". Jetzt wird der Rechtsstreit wohl vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgetragen werden!
Fehlte noch, von gerichtswegen zu definieren, wie breit der durchstreichende Strich sein muß, der die Anti-Haltung dokumentiert: Nämlich mindestens einen Millimeter dicker als der durchgestrichene Text beziehungsweise das durchgestrichene und damit negierte Symbol! Dadurch würde klar zum Ausdruck gebracht werden, daß der Negation einen höheren Stellenwert zugemessen wird als dem durchgestrichenen Symbol und dessen Aussagegehalt.
Liebe deutsche Gerichtsbarkeit: Jetzt laßt doch bitte mal die Kirche im Dorf! Habt Ihr nichts besseres zu tun? Welche Intention hat denn wohl jemand, der ein solches Logo trägt bzw. diese T-Shirts vertreibt? Wohl bestimmt nicht die, daß damit der Nationalsozialismus verherrlicht, positiv dargestellt oder sonstwie propagiert wird, sondern doch wohl offensichtlich das Gegenteil. Schlußendlich kommt es doch auf die Botschaft an, die eine solche Darstellung mitteilen möchte.
Vielleicht solltet Ihr mal darüber nachdenken, ob es nicht eine rechtliche Möglichkeit gibt, das Wort "Hakenkreuz" zu verbieten - ähm, sorry, ich meine natürlich "<zensiert>".
Ich kann manchmal nur den Kopf schütteln!
Liebe Grüße, M@tze.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen